Eine Geschwindigkeitsmessung, die unter Verletzung des in internen Verwaltungsanweisungen vorgegebenen Mindestabstands zu einem die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichen vorgenommen wird, kann die Indizwirkung eines Regelbeispiels für die Anordnung eines Regelfahrverbots entfallen lassen. Das gilt auch für eine Geschwindigkeitsmessung vor der das Ende der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit markierenden Ortstafel (Zeichen 311). Allerdings kann bei besonderen Verkehrsverhältnissen (z.B. …