Das neue Verkehrszeichen „Radschnellweg“ (lfd. Nr. 24.1) ist an dasjenige zur Kennzeichnung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen angelehnt. Es soll eine generelle Kennzeichnung von Radschnellwegen unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit, z.B. bei sandigem Untergrund, ermöglichen (vgl. BR-Drs. 591/19, S. 94). Während ursprünglich ein Verkehrszeichen mit Regelungsgehalt geplant war (vgl. BR-Drs. 591/19, S. 94), beschränkt sich lfd. Nr. 24.1 nun bewusst auf ein Hinweiszeichen. Die …