jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 42 StVO, Randnummer 98.1 vom 24.08.2021

Mit Zeichen 342 sollte die durch die Länder bereits vor Normierung praktizierte Möglichkeit geschaffen werden, durch entgegengesetzt zur Fahrrichtung angeordnete Dreiecke auf eine Wartepflicht infolge einer Rechts-vor-links-Regelung aufmerksam zu machen. Darüber hinaus sollte die Markierung Kraftfahrzeuge bei entsprechender Anordnung durch die Zeichen 205 oder 206 auf vorfahrtberechtigten Radverkehr hinweisen, der z.B. einem Radschnellweg folgend die eigene Fahrbahn quert oder im Zuge einer …