Wird ein für Elektrofahrzeuge reservierter Parkplatz unberechtigt durch ein anderes Fahrzeug blockiert, kann es ohne Wartezeit abgeschleppt werden. In dem unberechtigten Parken liegt eine Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche. Der parkvorberechtigte Personenkreis soll darauf vertrauen können, dass der gekennzeichnete Parkraum diesem jederzeit zur Verfügung steht. Ein Abschleppvorgang ist deshalb auch ohne konkrete Beeinträchtigung des bevorrechtigten Personenkreises grundsätzlich …