Kleine Leitbaken auf gelber Buckelplastik-Linie mit einer geringen Höhe von ca. 50 cm sind u.U. nicht ausreichend, um vor besonders gravierenden Gefahren – etwa einer einsturzgefährdeten Brücke – zu warnen. Die Annahme, das Überfahren einer solchen Linie sei mit vollem Bewusstsein geschehen, kann deshalb Probleme bereiten (vgl. AG Tiergarten v. 16.04.2019 – (297 OWi) 3012 Js-OWi 14109/18 (1708/18) – juris Rn. 6).