jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 43 StVO, Randnummer 28.1 vom 30.08.2021

Vorrangig vor einer Straßensperrung für den gesamten Verkehr oder vor einem vollständigen Ausschluss einer gesamten Gruppe von Verkehrsteilnehmern (etwa: Motorradfahrer) kann es geboten sein, Verkehrseinrichtungen wie Schwellen mit aufgesetzten Leitbaken (Z 628) als geeignete Maßnahmen anzubringen, die ein von bestimmten Verkehrsteilnehmern ausgehendes, unerwünschtes Verkehrsverhalten in ausreichendem Maße erschweren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen v. 06.06.2019 – 8 B 821/18 – juris Rn. 31, …