Haftung wegen nicht gesetztem Blinker

Wer nicht rechtzeitig blinkt, muss unter Umständen mit erheblichen haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.Häufig denken Autofahrer nicht ans Blinken, wenn sie etwa abbiegen oder ihre Fahrspur wechseln. Dass es sich hierbei um kein Kavaliersdelikt handelt, wird daran deutlich, dass andere Verkehrsteilnehmer sich oftmals schwer darauf einstellen können. Wenn z.B. jemand ohne zu Blinken die Spur wechselt, hat dies schnell einen Unfall zur Folge.Womit Blinkermuffel besonders rechnen müssenIn d …