Skip to content
Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Home
  • Über mich
  • Verkehrsunfall
  • Bußgeld & Straftaten
  • Kontakt
Home
|
Urteil: Handyverstoß – Ablegen des Mobiltelefons auf den Oberschenkel

Urteil: Handyverstoß - Ablegen des Mobiltelefons auf den Oberschenkel

30 Jan 2022 by Kadir chat_bubble_outline 0 comment(s)

Die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch ein Halten i.S.v. § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO liegt nicht nur dann vor, wenn dieses mit der Hand ergriffen wird, sondern auch dann, wenn es auf dem Oberschenkel abgelegt wird.

Share:

Facebook
Twitter
Google+
LinkedIn
Pinterest

Beitrags-Navigation

Previous PostHaftung wegen nicht gesetztem Blinker
Next PostVW-Bankengruppe – verbesserte Erfolgsaussichten für den Wideruf von Autofinanzierungen
Kadir

Written by Kadir

  • LinkedIn
  • Xing
© 2023 alkan.rechtsanwaltskanzlei | Impressum | Datenschutz |