Die 5. Kammer des mit den VW-Fällen stark befassten LG Braunschweig sieht nach Hinweisbeschlüssen verbesserte Erfolgsaussichten der Verbraucher (z.B. in dem vom Unterzeichner bearbeiteten Fall beim LG Braunschweig, Hinweisbeschluss vom 21.10.2021 – 5 O 6936/19).Weite Teile der Rechtsprechung des 11. BGH-Zivilsenats zum Darlehenswiderruf dürfen nach der EUGH-Rechtsprechung nicht mehr angewendet werden, vgl. insbesondere die Urteile des BGH vom 27.10.2020 – XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19.Der …