MPU auch bei nicht bestrafter Trunkenheitsfahrt

Leipzig (jur). Die Aufforderung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist auch nach einer nicht geahndeten, wiederholten Trunkenheitsfahrt eines Autofahrers möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass „mit hinreichender Gewissheit“ die Fahrt unter Einfluss von zu viel Alkohol durchgeführt wurde, urteilte am Donnerstag, 7. April 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 3 C 9.21). Dem aus Rheinland-Pfalz stammenden Kläger wurde wegen Trunkenheitsfahrten in den Ja …