Bei beidseitiger Fahrbahnverengung hat niemand Vorfahrt

Karlsruhe (jur). Wenn sich eine zweispurige Fahrbahn auf beiden Seiten zu einer Spur verengt, kann sich niemand auf eine Vorfahrt berufen. Vielmehr gilt „das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme“, wie der [URL=’https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html‘]Bundesgerichtshof (BGH)[/URL] in Karlsruhe in einem am Montag, 2. Mai 2022, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI ZR 47/21). Er bestätigte damit eine hälftige Teilung eines Unfallschadens. Konkret ging es um einen …