Karlsruhe (jur). Wenn sich eine zweispurige Fahrbahn auf beiden Seiten zu einer Spur verengt, kann sich niemand auf eine Vorfahrt berufen. Vielmehr gilt „das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme“, wie der [URL=’https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html’]Bundesgerichtshof (BGH)[/URL] in Karlsruhe in einem am Montag, 2. Mai 2022, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI ZR 47/21). Er bestätigte damit eine hälftige Teilung eines Unfallschadens. Konkret ging es um einen …