Reine Behauptungen dürfen nicht zum Verzicht auf Fahrverbot führen

Frankfurt/Main (jur). Ist nach einem Tempoverstoß eigentlich ein Fahrverbot fällig, müssen Gerichte eine Ausnahme gründlich prüfen. Sie dürfen sich nicht allein auf die Angaben des Autofahrers stützen, betonte das [URL=’https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/OLG-Frankfurt‘]Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main[/URL] in einem am Donnerstag, 5. Mai 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 3 Ss-OWi 415/22). Ein Missbrauch der Härte-Klausel müsse durch „tragfähige Urteilsfestste …