Köln (jur). An Straßen mit überhöhtem Lärm müssen Kommunen eine Tempoverringerung ernsthaft in Betracht ziehen. Sie dürfen nicht pauschal behaupten, dies habe negative Auswirkungen auf die Kapazität der Straße oder auf die Belastung anderer Straßen, wie das Verwaltungsgericht in vier am 20. Mai 2022 zugestellten Urteilen gegen die Stadt Köln entschied (Az.: 18 K 3145/19 und weitere). Erforderlich ist danach eine situationsbezogene Analyse.

Geklagt hatten Anwohnerinnen und Anwohner …