München. Welcher Fußgänger kennt und schätzt nicht die freie Sicht auf „die gesamte zu überquerende Fahrbahnoberfläche“ an der grünen Ampel für Fußgänger. Deshalb können und müssen Fußgänger daher auch Mängel in der Qualität des Fußgängerüberwegs erkennen, urteilte das Amtsgericht München in einem am Freitag, 10. Juni 2022, verkündeten Urteil (Az.: 182 C 8281/21). Damit hat es die Klage eines Mannes abgewiesen, der über einen etwas tiefer gelegenen Gullydeckel gestolper …