Berlin. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind berechtigt, falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen des öffentlichen Nahverkehrs umzusetzen und dem Halter die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Das Umsetzen des Fahrzeugs setzt keine konkrete Behinderung voraus, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in seinem am Montag, 4. Juli 2022, verkündeten Urteil (Az.: VG 11 K 298/21). Hier stehe der reibungslose Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs im Vordergrund.
Im streitigen Fall parkte …