Frankfurt/Main (jur). Gilt auf einem Parkplatz die Straßenverkehrsordnung, gilt deswegen noch nicht überall die Regel „rechts vor links“. Denn eine Fahrgasse mit Parkplätzen ist keine Straße und kann deswegen nicht automatisch vorrangberechtigt sein, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am 7. Juli 2022 bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 17 U 21/22). Danach müssen immer beide Autofahrer aufpassen; im entschiedenen Fall hielt das OLG eine hälftige Teilung der K …