Dazu hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 03.06.2022 entschieden
Die betroffene Person befuhr eine Kreuzung in Frankfurt am Main am 05.11.2021 als Führerin eines so genannten Sport Utility Vehicle (kurz SUV), das von seiner Bauart dadurch von anderen PKW in der Art abweicht, dass es über eine erhöhte Bodenfreiheit verfügt und das Erscheinungsbild an einen Geländewagen angelehnt ist.
Die betroffene Person missachtete bei Außerachtlassung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgf …