Car-Sharing-Fahrzeuge benötigen für Parken auf der Straße keine Erlaubnis

Berlin. Verkehrszugelassene und betriebsbereite Carsharing-Fahrzeuge können ohne Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen geparkt werden. Es handele sich um eine „zulässige Teilnahme am Straßenverkehr“, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in seinem am Dienstag, 2. August 2022, verkündeten Beschluss vom Vortag (Az.: VG 1 L 193/22). Die Berliner Richter gaben dem Eilantrag der Carsharing-Unternehmen WeShare und Share Now gegen eine, vom Berliner Landesgesetzgeber eingeführte, Re …