Koblenz (jur). Wird ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle mit Amphetaminen im Blut erwischt, kann dieser sich regelmäßig nicht mit einer unbewussten Drogeneinnahme herausreden. Führt der Fahrer an, dass jemand ihm heimlich die harten Drogen in ein Bier untergemischt hat, muss er schon detailliert aufführen, wer dies getan und warum er den Drogenkonsum vor seiner Autofahrt nicht bemerkt hat, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Mittwoch, 17. August 2022, bekanntgegebenen …