Trier. Wenn ein Autofahrer unter hohem Blutdruck leidet und zudem anfällig für Stürze ist, reicht dies aus, um seine Fahreignung zu überprüfen. Alle mal gilt dies, wenn das Auto viele alte Unfallschäden aufweist und der 89-jährige Fahrer diese nicht plausibel erklären kann, wie das Verwaltungsgericht Trier in seinem kürzlich ergangenen Eilbeschluss vom 13. September 2022 entschieden hat (Az.: 1 L 2108/22. TR).

Der Antragsteller war 2017 und zuletzt 2021 in einen Parkraumunfälle verw …