Verkehrstherapie zur MPU ist nicht umsatzsteuerfrei

München (jur) Eine Verkehrstherapie zur Wiedererlangung des Führerscheins ist nicht umsatzsteuerfrei. Nur wenn der Hauptzweck der Behandlung der Schutz der Gesundheit ist, handelt es sich um eine steuerfreie Heilbehandlung, betonte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Montag, 4. Juni 2018, veröffentlichten Beschluss (Az.: XI B 97/17). Die Münchener Finanzrichter wiesen damit die Nichtzulassungsbeschwerde eines approbierten psychologischen Psychotherapeuten zurück. Der Psychologe bot Verke …