jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 29 FeV, Randnummer 32.3 vom 04.06.2021

Auf den Vorlagebeschluss des VG Aachen vom 04.02.2019 hat der EuGH mit Urteil vom 28.10.2020 (C-112/19 – ECLI:EU:C:2020:864) entschieden, dass ein Mitgliedsstaat die Anerkennung eines umgetauschten Führerscheindokuments (Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG) ablehnen darf, wenn der Umtausch durch den Ausstellerstaat zu einem Zeitpunkt erfolgte, in dem der Mitgliedsstaat, von dem die materielle Fahrberechtigung (Fahrerlaubnis) herrührt, diese bereits entzogen hatte (Rn. 52) (vgl. hierzu …