§ 57b StVZO wird neu gefasst. Er wird mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften aktualisiert, weil die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 durch die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 aufgehoben wurde. Insbesondere wird klargestellt, dass der Einbau und die Reparatur von Fahrtenschreibern in allen von den EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Einbaubetrieben und Werkstätten vorgenommen werden dürfen. Die Kommission veröffentlicht die Verzeichnisse mit den von den …