Karlsruhe (jur). Stadtbewohner in einer Umwelt- oder Lkw-Durchfahrtsverbotszone können nicht direkt gegen Autofahrer oder Speditionen vorgehen, die solche Verbote verletzen. Die Verbote sollen zwar insgesamt die Luft sauber halten, verschaffen Einzelnen aber diesbezüglich keine individuellen Rechte, urteilte am Dienstag, 14. Juni 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VI ZR 110/21).
Damit wies der BGH Grundstückseigentümer und Anwohner in Stuttgart ab. Dort gilt seit März 2 …