Köln. Ein Busunternehmen kann vom Land Schadensersatz verlangen, wenn die Polizei zu Unrecht einen Reisebus aus dem Verkehr gezogen hat. Denn nach Landesrecht kann der Eigentümer Schadensersatz verlangen, wenn von seiner Sache eine Gefahr ausgeht, diese Gefahr sich aber später als unbegründet erweist“, so die Entscheidung des Landgerichts Köln im Urteil vom 05.07.2022 (Az.: 5 O 382/21).
In diesem speziellen Fall ging es um einen Reisebus. Ein Fahrgast rief die Polizei, weil der Bus a …