Köln. Eine Autotür, die sich plötzlich öffnet, ist einer der Alpträume der meisten Radfahrer. Aus rechtlicher Sicht müssen sie sich jedoch keine Sorgen machen, wenn sie einen Sicherheitsabstand von 50 Zentimetern einhalten, so das Landgericht Köln in einem am Mittwoch, den 31. August 2022 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 O 372/20). Der Fahrer haftet danach für einen derartigen sog. Dooring-Unfall in der Regel alleine.
Das Landgericht hat hier zugunsten eines Rennfahrers entschieden. Al …