Koblenz (jur). Nach einer Trunkenheitsfahrt können die Kommunen die Fahreignung eigenständig prüfen. An gerichtliche Urteile sind sie dabei nur dann gebunden, wenn das Gericht die Fahreignung ausdrücklich geprüft hat, betonte das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 5. September 2022, bekanntgegebenen Eilbeschluss (Az.: 4 L 746/22.KO). Nach 1,6 oder mehr Promille am Steuer kommen Autofahrer danach um ein medizinisch-psychologisches Gutachten nicht herum.
Konkret wies das Verwal …