Oldenburg. Betreiber eines Krankenwagens können auch für Unfälle mithaften, bei denen es überhaupt nicht zu einer Kollision gekommen ist. Solche Ereignisse sind insbesondere bei Krankenwagen Teil der Betriebsgefahr, wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden hat (Az.: 2 U 20/22). Dementsprechend haftet im streitigen Fall der Rettungsdienst mit 20 Prozent.
Der Fahrer des Krankenwagens war mit eingeschaltetem Martinshorn unterwegs und woll …