jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 32a StVZO, Randnummer 4.1 vom 09.07.2021
Klargestellt ist mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, dass hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen keine Anhänger zur Güter- oder Personenbeförderung mitgeführt werden dürfen. Lediglich Anhänger, die für den Betrieb des Fahrzeugs benötigt werden, sind erlaubt. Reagiert wurde damit auf den Beitrag von Rebler, SVR 2020, 201 und VD 2019, 164. Zu den Materialien und Begründungen der 55. StVRÄndV v. 25.06.2021 siehe auch: BR-Drs. 397/20.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 55 StVZO, Randnummer 9.1 vom 09.07.2021
Geräuscharme Fahrzeuge werden mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgestattet. Dazu wurde mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Absatz 3b eingefügt. Die Begründung dazu: Der Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 regelt die Ausstattung von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N mit einem Akustischen Fahrzeug-Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System — AVAS). Der Anhang VIII der vorgenannten Verordnung verfügte jedoch in seiner Grundfassung …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 52 StVZO, Randnummer 9.1 vom 09.07.2021
In Absatz 3 wurde mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die generelle Möglichkeit der Schaffung mehrerer Rundumleuchten etwas eingeengt. Bei mehreren Rundumleuchten ist dabei die geometrische Sichtbarkeit von Bedeutung. Ferner dürfen auch Anhänger der Institutionen mit Rundumleuchten ausgerüstet sein. Zu den Materialien und Begründungen der 55. StVRÄndV v. 25.06.2021 siehe auch: BR-Drs. 397/20.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 52 StVZO, Randnummer 11.1 vom 09.07.2021
Generell ergänzt wurde Absatz 4 durch die 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften für Fahrzeuge der Bodendienste von Flugplätzen oder der behördlichen Luftaufsicht. Auch diese dürfen mit gelbem Warnlicht ausgerüstet sein. Begründet wird dies damit: Die auf Flugplätzen eingesetzten Fahrzeuge („Follow-Me-Fahrzeuge“, Fahrzeuge der Bodendienste, behördliche Fahrzeuge der Luftaufsicht etc.) müssen aus operativen Gründen größtenteils auch im öffentlichen Straßenverkehr …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 35d StVZO, Randnummer 10.1 vom 09.07.2021
Die Bestimmung ist nun umfassender gefasst. Die bisherige Regelung sah lediglich den Grundsatz des sicheren Auf- und Absteigens vor; für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen ergaben sich konkrete Anforderungen aus den Vorschriften des Arbeitsschutzes. Mit der Verordnung (EU) 167/2013 über die Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen wurden Anforderungen für einen sicheren Zugang zum Fahrerplatz und Anforderungen an den Betätigungsraum veröffentlicht, …