jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 29 FeV, Randnummer 32.3 vom 04.06.2021

Auf den Vorlagebeschluss des VG Aachen vom 04.02.2019 hat der EuGH mit Urteil vom 28.10.2020 (C-112/19 – ECLI:EU:C:2020:864) entschieden, dass ein Mitgliedsstaat die Anerkennung eines umgetauschten Führerscheindokuments (Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG) ablehnen darf, wenn der Umtausch durch den Ausstellerstaat zu einem Zeitpunkt erfolgte, in dem der Mitgliedsstaat, von dem die materielle Fahrberechtigung (Fahrerlaubnis) herrührt, diese bereits entzogen hatte (Rn. 52) (vgl. hierzu …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 32 StVZO, Randnummer 20.3 vom 27.05.2021

Bezogen auf ein zu langes Fahrzeug gilt Z. 266 der Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1) StVO für alle Fahrzeuge. Auch wenn das Zeichen einen LKW zeigt und ein Kraftomnibus die maximal zulässige Länge überschreitet, wird das Fahrzeug von dem Verbotszeichen erfasst, denn in der Anlage 2 zur StVO gelten die Z. 262-Z. 266 für die Maße und Gewichte von allen Fahrzeugen (OLG München v. 26.04.2021 – 24 U 111/21).

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 315f StGB, Randnummer 63.1 vom 17.05.2021

Als ermessensleitende Kriterien für die Einziehung eines Kraftfahrzeuges nach einem verbotenen Rennen kommen die Gefahr weiterer verkehrsrechtlicher Verstöße des Täters, die Länge der gefahrenen Strecke, Art und Weise des Renngeschehens, das Ausmaß der Gefährdung anderer sowie die Frage, ob etwa die Familie des Täters auf das Fahrzeug angewiesen ist, in Betracht (vgl. LG Berlin v. 29.01.2019 – 511 Qs 126/18 – juris Rn. 35).