jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 34 StVZO, Randnummer 5.2 vom 28.04.2021
Rebler, Rechtliche Konsequenzen einer Urlaubsfahrt mit überladenem Wohnmobil (Teil 1): Bußgeldrechtliche Konsequenzen, AnwZert VerkR 5/2021 Anm. 2; Rebler, Rechtliche Konsequenzen einer Urlaubsfahrt mit überladenem Wohnmobil (Teil 2): Strafrecht, Versicherungsrecht und Fahrerlaubnisrecht, AnwZert VerkR 6/2021 Anm. 2.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 32 StVZO, Randnummer 5.5 vom 28.04.2021
Rebler, Rechtliche Konsequenzen einer Urlaubsfahrt mit überladenem Wohnmobil (Teil 1): Bußgeldrechtliche Konsequenzen, AnwZert VerkR 5/2021 Anm. 2; Rebler, Rechtliche Konsequenzen einer Urlaubsfahrt mit überladenem Wohnmobil (Teil 2): Strafrecht, Versicherungsrecht und Fahrerlaubnisrecht, AnwZert VerkR 6/2021 Anm. 2.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 30 FeV, Randnummer 15.1 vom 20.04.2021
Das Verwaltungsgericht Trier hatte jüngst (VG Trier v. 23.02.2021 – 1 K 1829/20.TR) über einen Fall zu entscheiden, in dem die Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis (Tschechien) in eine deutsche Fahrerlaubnis zunächst aufgrund einer Bestätigung der tschechischen Stellen erfolgte, wonach der Betroffene seinen fahrerlaubnisrechtlichen Wohnsitz in Tschechien genommen habe, was nach der erfolgten Umschreibung jedoch wieder revidiert wurde, woraufhin die tschechischen Stellen auch die dem Kläger …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 29.2 vom 19.04.2021
VGH München v. 15.03.2021 – 11 CS 20.2867 – juris Rn. 21: Die – teilweise – Einbeziehung von Privatflächen beruht auf Schutzbedürfnissen; die Anwendbarkeit der allgemeinen Verkehrsvorschriften erscheint immer, aber auch nur dann geboten, wenn Verkehrsflächen einem nicht näher bestimmten bzw. individuell nicht kontrollierbaren Personenkreis offenstehen. Zur zeitweiligen öffentlichen und zeitweiligen nichtöffentlichen Fläche vgl. die Kommentierung zu § 13 FeV Rn. 73.1.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 45.1 vom 19.04.2021
VGH München v. 22.03.2021 – 11 ZB 20.3146 – juris Rn. 14, 16: Es liegt jedoch auf der Hand, dass eine über einen längeren Zeitraum fehlende Fahrpraxis – zumal vor dem Hintergrund technischer Neuerungen bei Omnibussen und Lastkraftwagen und der an das Führen solcher Kraftfahrzeuge gegenüber dem Führen von Personenkraftwagen zu stellenden gesteigerten Anforderungen – im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV Zweifel an der fortbestehenden Befähigung zum sicheren Führen von Fahrzeugen der …