jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 SGB X, Randnummer 75.1 vom 21.06.2021

Lebt das Kind überwiegend beim anderen Elternteil und befindet es sich nur während der Umgangszeiten beim schädigenden Elternteil, so findet das Familienprivileg nur Anwendung, wenn das Verhältnis des Schädigers zum Kind dadurch geprägt ist, dass er „im Rahmen des ihm rechtlich möglichen Maßes tatsächlich Verantwortung für sein Kind übernimmt“ und „häufigen Umgang mit dem Kind hat, der ein regelmäßiges Verweilen und Übernachten im Haushalt des Elternteils umfasst“ (BVerfG v. 12.10.2010 – …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 SGB X, Randnummer 35.1 vom 21.06.2021

Die Tätigkeit eines aufgrund eines Verkehrsunfalls schwer verletzten und dauerhaft Hirngeschädigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen begründet vermehrte Bedürfnisse im Sinne von § 843 Abs. 1 BGB und ist nicht mit einem Verdienstausfallschaden gleichzusetzen, den der Geschädigte erleidet, weil er nach dem Unfall seine frühere Erwerbstätigkeit auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt nicht mehr ausüben kann (OLG Hamm v. 22.01.2021 – 11 U 67/20).

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 44.1 vom 18.06.2021

VG Düsseldorf v. 26.04.2021 – 6 K 957/20 – juris Rn. 20 f.: Kommt es im Prüfungsverfahren zu schwerwiegenden Täuschungshandlungen mit Hilfe Dritter, kann die Fahrerlaubnisbehörde ermessensfehlerfrei (mangels spezieller Rechtsgrundlage) auf der Grundlage von § 22 Abs. 4 Satz 1 FeV i.V.m. § 10 VwVfG für die nach § 15 FeV erforderliche Prüfung eine Einzelprüfung anordnen. Dabei kommt es für die Annahme einer Täuschungshandlung nicht darauf an, ob diese tatsächlich gelungen oder lediglich …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 11 FeV, Randnummer 71.1 vom 18.06.2021

VGH München v. 17.05.2021 – 11 ZB 20.2572 – juris Rn. 21: Nicht jede Straftat, die im Zusammenhang mit der Fahreignung steht und Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bietet, ist eine erhebliche Straftat i.S.d. Nr. 6. Bei Aggression kann es sich im Einzelfall auch um ein isoliertes Fehlverhalten oder Augenblicksversagen handeln, was noch keine tragfähigen Rückschlüsse auf die Fahreignung zulässt. Anders liegt es jedoch, wenn die Tat auf eine Disposition, etwa in Form bestimmter …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 11 FeV, Randnummer 70.2 vom 18.06.2021

VGH München v. 17.05.2021 – 11 ZB 20.2572 – juris Rn. 15 und 20: Ein derartiger Zusammenhang liegt vor, wenn die Tat Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zulässt (VGH München v. 30.11.2020 – 11 CS 20.1781 – juris Rn. 16; VGH München v. 06.11.2017 – 11 CS 17.1726 – juris Rn. 27; VGH Mannheim v. 27.07.2016 – 10 S 77/15 – juris Rn. 30 – VRS 130, 256). Die „Erheblichkeit“ i.S.d. Nr. 6 beurteilt sich nach den gleichen Kriterien wie der „Zusammenhang mit der …