jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 34 StVZO, Randnummer 8.5 vom 10.03.2021

Die Verwaltungspraxis, Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, etwa hinsichtlich der Breite, Länge, Achslast, für Lkw zum Transport von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen nur zu genehmigen, wenn die Zerlegung der Ladung aus technischen Gründen unmöglich ist oder das Zerlegen und der Zusammenbau unzumutbare Kosten verursachen würden, ist frei von Ermessensfehlern. Dabei kommt es nur auf die durch das Zerlegen und den Zusammenbau unmittelbar verursachten Kosten …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 32 StVZO, Randnummer 18.5 vom 25.02.2021

Das VG Bremen (v. 05.02.2021 – 5 V 2909/20) stellt fest, dass rein wirtschaftliche Vorteile keine Grundlage für eine Ausnahmegenehmigung bilden. Ferner darf man sich nur auf Vertrauensschutzgesichtspunkte berufen, wenn die bisherige Verwaltungspraxis rechtmäßig gewesen ist; denn die Verwaltung ist nicht gehalten, an einer in der Vergangenheit ausgeübten rechtswidrigen Verwaltungspraxis festzuhalten.

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 23 StVO 1. Überarbeitung, Randnummer 24.4 vom 22.02.2021

Auf den unter Rn. 24.2 erwähnten Vorlagebeschluss des OLG Hamm v. 15.08.2019 – 4 RBs 191/19 hat der BGH entschieden: Ein elektronischer Taschenrechner unterfällt als elektronisches Gerät, das der Information dient oder zu dienen bestimmt ist, der Vorschrift des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO (BGH v. 16.12.2020 – 4 StR 526/19). Aus gegebenem Anlass geht der BGH zunächst auf die umstrittene Grundsatzfrage ein, ob die Norm möglicherweise nichtig ist (zur Diskussion siehe Hecken, NZV 2021, 84; Will, …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 SGB X, Randnummer 37.2 vom 10.02.2021

Der Legalzession steht nicht entgegen, dass sich in der Rente die Lebensarbeitsleistung des Verstorbenen manifestiert. Die im Rahmen einer Witwenrente nach § 46 SGB VI zu erbringenden Leistungen sind sachlich kongruent zum Barunterhaltsschaden, den die Witwe durch das schädigende Ereignis erleidet (BGH v. 01.12.2009 – VI ZR 221/08, BGH v. 17.06.1997 – VI ZR 288/96; OLG Saarbrücken v. 28.03.2013 – 4 U 400/11). Die Witwenrente ist dazu bestimmt, die durch den Tod des Versicherten entstandenen …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 SGB X, Randnummer 37.3 vom 10.02.2021

Auf den Unterhaltsanspruch der Witwe ist die von der Rentenversicherung gezahlte Witwenrente anzurechnen, da sie eine dem Unterhaltsanspruch kongruente Ersatzleistung darstellt. Der allgemeine Vortrag der klagenden Witwe, dass ihre Lebenshaltungskosten gestiegen seien, weil ihr verstorbener Ehemann sämtliche handwerklichen Arbeiten im bis zum Unfallzeitpunkt gemeinsam geführten Haushalt ausgeführt habe, reicht auch nicht aus, um einen Mindesthaushaltsführungsschaden im Rahmen des …