jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 3 FeV, Randnummer 18.1 vom 28.07.2021
Ob eine Anwendung des § 11 FeV im Fall der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge weiterhin uneingeschränkt erfolgen kann, hat das BVerwG mit seiner Entscheidung vom 04.12.2020 (3 C 5/20) allerdings in Frage gestellt. Vgl. dazu oben Rn. 8.1.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 36 StVZO, Randnummer 24.1 vom 14.07.2021
Bezüglich Motorradbereifung wurde im Verkehrsblatt veröffentlicht, unter welchen Bedingungen Reifen anderer Fabrikate genutzt werden dürfen und unter welchen Bedingungen die Betriebserlaubnis erlischt. Dabei wird zunächst unterschieden zwischen Krafträdern mit und ohne EG-Typgenehmigung. Weiter wird dargestellt, was geschieht, wenn Reifen anderer Hersteller mit gleicher Größe genutzt werden oder mit abweichender Reifengröße. Es wird darauf verwiesen, dass die genannte Vorgehensweise für …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 36 StVZO, Randnummer 1.2 vom 14.07.2021
Eine erneute Änderung erfolgte mit Art. 1 Nr. 12 der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.06.2021 zum 03.07.2021 (BGBl I 2021, 2204).
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 32 StVZO, Randnummer 8.1 vom 12.07.2021
Bei der Fahrzeughöhe wurde in Absatz 2 die Ziffer 1 umfassender gefasst. Genannt waren nachgiebige Antennen, nun wird ausgeführt: Antennen für Rundfunk, Navigation, die Kommunikation zwischen Fahrzeugen beziehungsweise zwischen Fahrzeugen und Infrastrukturen. Zu den Materialien und Begründungen der 55. StVRÄndV v. 25.06.2021 siehe auch: BR-Drs. 397/20.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 32 StVZO, Randnummer 2.2 vom 12.07.2021
§ 6 Abs. 5 FeV; mit Änderung von § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVZO wird Bezug genommen zu dieser Bestimmung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft. Zu den Materialien und Begründungen der 55. StVRÄndV v. 25.06.2021 siehe auch: BR-Drs. 397/20.