jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 41a StVZO, Randnummer 8.1 vom 09.07.2021
Mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurden die Absätze 1-3 erweitert. Den bisherigen Antrieben wurden zwei weitere hinzugefügt. Dies sind die alternativen Kraftstoffe Flüssigerdgas (LNG) und Wasserstoff. Diese Antriebe sind hinsichtlich der Verkehrssicherheit mit den bisher in § 41a StVZO aufgeführten Antrieben vergleichbar und bereits auf Ebene der EU harmonisiert. Zu den Materialien und Begründungen der 55. StVRÄndV v. 25.06.2021 siehe auch: …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 35d StVZO, Randnummer 10.1 vom 09.07.2021
Die Bestimmung ist nun umfassender gefasst. Die bisherige Regelung sah lediglich den Grundsatz des sicheren Auf- und Absteigens vor; für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen ergaben sich konkrete Anforderungen aus den Vorschriften des Arbeitsschutzes. Mit der Verordnung (EU) 167/2013 über die Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen wurden Anforderungen für einen sicheren Zugang zum Fahrerplatz und Anforderungen an den Betätigungsraum veröffentlicht, …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 52 StVZO, Randnummer 11.1 vom 09.07.2021
Generell ergänzt wurde Absatz 4 durch die 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften für Fahrzeuge der Bodendienste von Flugplätzen oder der behördlichen Luftaufsicht. Auch diese dürfen mit gelbem Warnlicht ausgerüstet sein. Begründet wird dies damit: Die auf Flugplätzen eingesetzten Fahrzeuge („Follow-Me-Fahrzeuge“, Fahrzeuge der Bodendienste, behördliche Fahrzeuge der Luftaufsicht etc.) müssen aus operativen Gründen größtenteils auch im öffentlichen Straßenverkehr …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 52 StVZO, Randnummer 9.1 vom 09.07.2021
In Absatz 3 wurde mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die generelle Möglichkeit der Schaffung mehrerer Rundumleuchten etwas eingeengt. Bei mehreren Rundumleuchten ist dabei die geometrische Sichtbarkeit von Bedeutung. Ferner dürfen auch Anhänger der Institutionen mit Rundumleuchten ausgerüstet sein. Zu den Materialien und Begründungen der 55. StVRÄndV v. 25.06.2021 siehe auch: BR-Drs. 397/20.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 49a StVZO, Randnummer 7.1 vom 09.07.2021
In Absatz 1 wurde mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hinzugefügt, dass auch außenwirksame Anlagen zur variablen oder dynamischen optischen Anzeige als lichttechnische Einrichtungen zählen. Dabei geht es in erster Linie um Werbung. „… erfolgt eine nationale Umsetzung des Bundesratsbeschlusses 186/18 (B) Nr. 3., 2. Spiegelstrich vom 6 Juli 2018.“ Werbung soll Aufmerksamkeit erregen, um wirksam zu sein. Gerade diese Aufmerksamkeit ist jedoch aus …