jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 SGB X, Randnummer 1.1 vom 11.11.2020

§ 116 SGB X wurde durch Art. 20 Abs. 8 Nr. 6 des Gesetzes v. 23.12.2016 (BGBl I 2016, 3234, 3334) m.W.v. 01.01.2020 geändert. Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Es wurden in Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3 Satz 1, Absatz 5 und 7 Satz 1 jeweils nach dem Wort „Träger“ die Wörter „der Eingliederungshilfe oder“ eingefügt. Aufgrund der Neuverortung der Eingliederungshilfe im SGB IX sind die Träger der Eingliederungshilfe an die Stelle …

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert