jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 30 FeV, Randnummer 15.1 vom 20.04.2021

Das Verwaltungsgericht Trier hatte jüngst (VG Trier v. 23.02.2021 – 1 K 1829/20.TR) über einen Fall zu entscheiden, in dem die Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis (Tschechien) in eine deutsche Fahrerlaubnis zunächst aufgrund einer Bestätigung der tschechischen Stellen erfolgte, wonach der Betroffene seinen fahrerlaubnisrechtlichen Wohnsitz in Tschechien genommen habe, was nach der erfolgten Umschreibung jedoch wieder revidiert wurde, woraufhin die tschechischen Stellen auch die dem Kläger …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 29.2 vom 19.04.2021

VGH München v. 15.03.2021 – 11 CS 20.2867 – juris Rn. 21: Die – teilweise – Einbeziehung von Privatflächen beruht auf Schutzbedürfnissen; die Anwendbarkeit der allgemeinen Verkehrsvorschriften erscheint immer, aber auch nur dann geboten, wenn Verkehrsflächen einem nicht näher bestimmten bzw. individuell nicht kontrollierbaren Personenkreis offenstehen. Zur zeitweiligen öffentlichen und zeitweiligen nichtöffentlichen Fläche vgl. die Kommentierung zu § 13 FeV Rn. 73.1.