Für Kaskoschutz am Unfallort warten

Koblenz (jur). Im Falle eines Unfalls dürfen Autofahrer den Unfallort nicht einfach verlassen, wenn sie einen umfassenden Versicherungsschutz erhalten möchten. Auch wenn kein anderes Fahrzeug am Unfall beteiligt ist, muss der Fahrer den Unfall melden und eine angemessene Zeit am Unfallort warten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Dienstag, 30. März 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 12 U 235/20). Im vorliegenden Fall kollidierte der Kläger auf der Autobahn bei einer …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 18 StVO, Randnummer 39.1 vom 06.04.2021

Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung zu Recht darauf hingewiesen, dass auch bei einem Stop-and-go-Verkehr auf dem durchgehenden Fahrstreifen dessen Vorrang gegenüber einem Einfädelnden uneingeschränkt besteht und gegen Letzteren bei einem Unfall auch in dieser Konstellation der Beweis des ersten Anscheins spricht (OLG Hamm v. 19.05.2020 – I-9 U 23/20).