jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 36 StVZO, Randnummer 19.1 vom 04.05.2021

So stellt das VG Augsburg (v. 20.03.2012 – Au 3 K 12.276) fest, dass zunächst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen alle Fahrzeuge zugelassen sind, die den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprechen. Allgemeine Bau- und Betriebsvorschriften für Kraftfahrzeuge finden sich in den §§ 30 ff. StVZO. Dabei hat § 36 StVZO Bereifung und Laufflächen zum Gegenstand. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 4 StVZO muss das Hauptprofil am ganzen Umfang eine …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 36 StVZO, Randnummer 26.1 vom 04.05.2021

Der Einsatz von Fahrzeugen im Linienverkehr erfordert selbstverständlich verkehrssichere Fahrzeuge. Hierzu wird in § 18 BoKraft festgehalten, dass beim Einsatz der Fahrzeuge die Ausrüstung den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen ist. Wenn es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, sind Winterreifen, Schneeketten, Spaten und Hacke sowie Abschleppseil oder -stange mitzuführen. Hierzu äußerte sich das VG Stade (v. 16.04.2013 – 1 A 1366/12) und stellte fest, dass u.a. …