jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 13 FeV, Randnummer 69.1 vom 18.06.2021

OVG Saarland v. 03.05.2021 – 1 B 30/21 – juris Rn. 32 und Rn. 40: Ob die Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge nach den §§ 3, 13 Satz 1 Nr. 2 lit. c, 11 Abs. 8 FeV in § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. y StVG eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet, ist fraglich (ausführlich hierzu: BVerwG v. 04.12.2020 – 3 C 5/20) und bedarf der Klärung im Hauptsacheverfahren. Fraglich ist auch, inwieweit es mit Blick auf das gegenüber Kraftfahrzeugen in der Regel geringere …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 11 FeV, Randnummer 70.2 vom 18.06.2021

VGH München v. 17.05.2021 – 11 ZB 20.2572 – juris Rn. 15 und 20: Ein derartiger Zusammenhang liegt vor, wenn die Tat Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zulässt (VGH München v. 30.11.2020 – 11 CS 20.1781 – juris Rn. 16; VGH München v. 06.11.2017 – 11 CS 17.1726 – juris Rn. 27; VGH Mannheim v. 27.07.2016 – 10 S 77/15 – juris Rn. 30 – VRS 130, 256). Die „Erheblichkeit“ i.S.d. Nr. 6 beurteilt sich nach den gleichen Kriterien wie der „Zusammenhang mit der …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 11 FeV, Randnummer 71.1 vom 18.06.2021

VGH München v. 17.05.2021 – 11 ZB 20.2572 – juris Rn. 21: Nicht jede Straftat, die im Zusammenhang mit der Fahreignung steht und Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bietet, ist eine erhebliche Straftat i.S.d. Nr. 6. Bei Aggression kann es sich im Einzelfall auch um ein isoliertes Fehlverhalten oder Augenblicksversagen handeln, was noch keine tragfähigen Rückschlüsse auf die Fahreignung zulässt. Anders liegt es jedoch, wenn die Tat auf eine Disposition, etwa in Form bestimmter …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 11 FeV, Randnummer 105.3 vom 18.06.2021

VGH München v. 23.03.2021 – 11 CS 20.2643 – juris Rn. 18: bb): Es ist unschädlich, dass der Hinweis auf die Möglichkeit, Einsicht in die dem Gutachter zu übersendenden Unterlagen zu nehmen, in einer Anlage zur Gutachtenanordnung erteilt wurde, weil dies erkennbar in engem Zusammenhang zur Anordnung steht und diese ergänzt. Es kann erwartet werden, dass ein Empfänger, der sich noch unschlüssig über seine Entscheidung zur Begutachtung ist, auch einen solchen „mit“ der Anordnung erteilten …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 11 FeV, Randnummer 146.8 vom 18.06.2021

OVG Bremen v. 08.04.2021 – 1 B 121/21 – juris Rn. 10: Nach Ziffer 6.6 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung besteht bei Epilepsie nur dann ausnahmsweise eine Fahreignung für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, z.B. bei einer Anfallsfreiheit von einem Jahr. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF besteht eine Fahreignung ausnahmsweise nur dann, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, …