jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 34 StVZO, Randnummer 8.5 vom 10.03.2021

Die Verwaltungspraxis, Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, etwa hinsichtlich der Breite, Länge, Achslast, für Lkw zum Transport von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen nur zu genehmigen, wenn die Zerlegung der Ladung aus technischen Gründen unmöglich ist oder das Zerlegen und der Zusammenbau unzumutbare Kosten verursachen würden, ist frei von Ermessensfehlern. Dabei kommt es nur auf die durch das Zerlegen und den Zusammenbau unmittelbar verursachten Kosten …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 32 StVZO, Randnummer 18.5 vom 25.02.2021

Das VG Bremen (v. 05.02.2021 – 5 V 2909/20) stellt fest, dass rein wirtschaftliche Vorteile keine Grundlage für eine Ausnahmegenehmigung bilden. Ferner darf man sich nur auf Vertrauensschutzgesichtspunkte berufen, wenn die bisherige Verwaltungspraxis rechtmäßig gewesen ist; denn die Verwaltung ist nicht gehalten, an einer in der Vergangenheit ausgeübten rechtswidrigen Verwaltungspraxis festzuhalten.

Bußgeld fürs Halten eines Taschenrechners während der Fahrt

Karlsruhe (jur). Wer beim Autofahren einen Taschenrechner benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Taschenrechner gehört zu den “elektronischen Geräten”, deren Nutzung am Steuer seit 2017 verboten ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 18. Februar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 StR 526/19). Nach der in der Straßenverkehrsordnung neu eingefügten Regelung ist nicht allein das Mobiltelefon am Steuer verboten. Generell dürfen Autofahrer ” …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 23 StVO 1. Überarbeitung, Randnummer 24.4 vom 22.02.2021

Auf den unter Rn. 24.2 erwähnten Vorlagebeschluss des OLG Hamm v. 15.08.2019 – 4 RBs 191/19 hat der BGH entschieden: Ein elektronischer Taschenrechner unterfällt als elektronisches Gerät, das der Information dient oder zu dienen bestimmt ist, der Vorschrift des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO (BGH v. 16.12.2020 – 4 StR 526/19). Aus gegebenem Anlass geht der BGH zunächst auf die umstrittene Grundsatzfrage ein, ob die Norm möglicherweise nichtig ist (zur Diskussion siehe Hecken, NZV 2021, 84; Will, …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 SGB X, Randnummer 27.1 vom 10.02.2021

Der Wortlaut des § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X setzt lediglich eine Leistungspflicht voraus. Geht es um die Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers, knüpft diese regelmäßig an ein Sozialversicherungsverhältnis an. Für den Forderungsübergang ist es nach dem Wortlaut sowie nach Sinn und Zweck des § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X unerheblich, ob der Geschädigte an diesem beteiligt oder durch die Leistungspflicht nur begünstigt ist. Eine Personenidentität zwischen dem Schadensersatzberechtigten …