jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 13 FeV, Randnummer 77.1 vom 21.01.2021
VGH München v. 19.11.2020 – 11 CS 20.1766 – juris Rn. 18: Ergibt sich – wie hier – aus einem früheren medizinisch-psychologischen Gutachten ein Alkoholmissbrauch, der eine dauerhafte Abstinenz erfordert, begründet ein erneut festgestellter Konsum erheblicher Mengen Alkohols einen hinreichenden Grund, den Nachweis der Fahreignung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu fordern (VGH München v. 04.04.2019 – 11 CS 19.619 – juris Rn. 19). Dabei ist es unerheblich, ob der Betroffene …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 13 FeV, Randnummer 55.1 vom 21.01.2021
OVG Koblenz v. 09.12.2020 – 10 A 11032/20 – juris Rn. 36: Unter einer Zuwiderhandlung im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 b) ist nicht jeder Verstoß gegen eine einschlägige Verkehrsvorschrift zu verstehen. Zusätzlich zu verlangen ist, dass dieser straf- oder bußgeldrechtlich geahndet worden ist. Diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck des Satzes 1 Nr. 2 b). Er soll den Fahrerlaubnisbehörden ermöglichen, ohne weitere Ermittlung des Sachverhalts allein aufgrund ergangener Entscheidungen in …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 31a StVZO, Randnummer 32.6 vom 21.01.2021
OVG Münster v. 04.01.2021 – 8 B 1781/20 – juris Rn. 14: Wenn dem Betroffenen der Zugang zu außerhalb der Bußgeldakten befindlichen Rohmessdaten versagt wird, kann dies zwar den verfassungsrechtlichen Anspruch des Betroffenen auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verletzen (BVerfG v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18 – juris Rn. 3, 49 ff.), aber erst dann und nur insoweit, als entweder die Behörde oder das Gericht Zweifel an der Geschwindigkeitsmessung haben, zu deren …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 31a StVZO, Randnummer 102.2 vom 21.01.2021
OVG Magdeburg v. 11.11.2020 – 3 L 181/20 – juris Rn. 9 f.: Eine Fahrtenbuchauflage kann rechtswidrig sein, wenn zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage ein (unverhältnismäßig) langer Zeitraum verstrichen ist. Bei der Berechnung des Zeitraums ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens abzustellen (vgl. OVG Lüneburg v. 08.07.2014 – 12 LB 76/14 – juris Rn. 24 – DAR 2014, 659 ff.). Die überlange Dauer …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 31a StVZO, Randnummer 16.2 vom 21.01.2021
OVG Hamburg v. 01.12.2020 – 4 Bs 84/20 – juris Rn. 19: Eine Fahrtenbuchauflage ist auch mit der Datenschutzgrundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679; DSGVO) vereinbar. Nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO ist eine Datenverarbeitung insbesondere dann rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, weil die Fahrtenbuchauflage eine Maßnahme zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und …