jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 11 FeV, Randnummer 73.1 vom 21.01.2021

VGH München v. 30.11.2020 – 11 CS 20.1781 – juris Rn. 16: Die Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial müssen hinreichend konkret sein und den entsprechenden Eignungsmangel des Fahrerlaubnisinhabers als naheliegend erscheinen lassen. Das eignungsausschließende Aggressionspotenzial muss aber nicht bereits als vorhanden festgestellt worden sein. Ob ein solcher Eignungsmangel vorliegt, soll vielmehr erst durch die medizinisch-psychologische Begutachtung nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 7 …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 13 FeV, Randnummer 77.1 vom 21.01.2021

VGH München v. 19.11.2020 – 11 CS 20.1766 – juris Rn. 18: Ergibt sich – wie hier – aus einem früheren medizinisch-psychologischen Gutachten ein Alkoholmissbrauch, der eine dauerhafte Abstinenz erfordert, begründet ein erneut festgestellter Konsum erheblicher Mengen Alkohols einen hinreichenden Grund, den Nachweis der Fahreignung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu fordern (VGH München v. 04.04.2019 – 11 CS 19.619 – juris Rn. 19). Dabei ist es unerheblich, ob der Betroffene …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 31a StVZO, Randnummer 32.6 vom 21.01.2021

OVG Münster v. 04.01.2021 – 8 B 1781/20 – juris Rn. 14: Wenn dem Betroffenen der Zugang zu außerhalb der Bußgeldakten befindlichen Rohmessdaten versagt wird, kann dies zwar den verfassungsrechtlichen Anspruch des Betroffenen auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verletzen (BVerfG v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18 – juris Rn. 3, 49 ff.), aber erst dann und nur insoweit, als entweder die Behörde oder das Gericht Zweifel an der Geschwindigkeitsmessung haben, zu deren …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 31a StVZO, Randnummer 102.2 vom 21.01.2021

OVG Magdeburg v. 11.11.2020 – 3 L 181/20 – juris Rn. 9 f.: Eine Fahrtenbuchauflage kann rechtswidrig sein, wenn zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage ein (unverhältnismäßig) langer Zeitraum verstrichen ist. Bei der Berechnung des Zeitraums ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens abzustellen (vgl. OVG Lüneburg v. 08.07.2014 – 12 LB 76/14 – juris Rn. 24 – DAR 2014, 659 ff.). Die überlange Dauer …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 31a StVZO, Randnummer 16.2 vom 21.01.2021

OVG Hamburg v. 01.12.2020 – 4 Bs 84/20 – juris Rn. 19: Eine Fahrtenbuchauflage ist auch mit der Datenschutzgrundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679; DSGVO) vereinbar. Nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO ist eine Datenverarbeitung insbesondere dann rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, weil die Fahrtenbuchauflage eine Maßnahme zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und …