jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 4 BKatV, Randnummer 12.6 vom 23.11.2020
Die Bemühungen einiger Länder, die Bundesregierung zur umgehenden „Reparatur“ des Bußgeldkatalogs in der StVO-Novelle vom 28.04.2020 aufzufordern, fanden in der Sitzung des Bundesrats vom 06.11.2020 keine Mehrheit, www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/995/50.html (abgerufen am 23.11.2020). Die Problematik besteht daher fort, ohne dass ein Lösungsansatz ersichtlich ist.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 4 BKatV, Randnummer 12.5 vom 23.11.2020
Die hier vertretene Auffassung, dass die StVO-Novelle nur teilnichtig ist, wird durch einen aktuellen Beitrag von Wienbracke zur verfassungsrechtlichen Problematik der Nichtigkeit von Rechtsverordnungen bestätigt (Wienbracke, NJW 2020, 3345, 3351).
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 7a StVO, Randnummer 9.1 vom 18.11.2020
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einer neueren Entscheidung ebenfalls die Auffassung vertreten, dass Einfädelungsstreifen nicht Bestandteil der durchgehenden Richtungsfahrbahn sind, sondern selbständige Fahrbahnen. Sie dienen ausschließlich dem zügigen Einfädeln, soweit der durchgehende Verkehr dies zulässt. Auf Einfädelungsstreifen gilt deshalb das Rechtsfahrgebot des durchgehenden (fließenden) Verkehrs nicht und es darf rechts überholt werden (Sächsisches OVG v. 20.03.2018 – 2 …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 SGB X, Randnummer 1.1 vom 11.11.2020
§ 116 SGB X wurde durch Art. 20 Abs. 8 Nr. 6 des Gesetzes v. 23.12.2016 (BGBl I 2016, 3234, 3334) m.W.v. 01.01.2020 geändert. Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Es wurden in Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3 Satz 1, Absatz 5 und 7 Satz 1 jeweils nach dem Wort „Träger“ die Wörter „der Eingliederungshilfe oder“ eingefügt. Aufgrund der Neuverortung der Eingliederungshilfe im SGB IX sind die Träger der Eingliederungshilfe an die Stelle …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 35a StVZO, Randnummer 5.4 vom 09.11.2020
Wenker, Haftung bei tödlichem Verkehrsunfall: Mitverschulden des nicht angeschnallten Beifahrers; jurisPR-VerkR 18/2020 Anm. 1.