jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 4 BKatV, Randnummer 12.6 vom 23.11.2020

Die Bemühungen einiger Länder, die Bundesregierung zur umgehenden „Reparatur“ des Bußgeldkatalogs in der StVO-Novelle vom 28.04.2020 aufzufordern, fanden in der Sitzung des Bundesrats vom 06.11.2020 keine Mehrheit, www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/995/50.html (abgerufen am 23.11.2020). Die Problematik besteht daher fort, ohne dass ein Lösungsansatz ersichtlich ist.

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 4 BKatV, Randnummer 61.3 vom 23.11.2020

Die dargelegten Grundsätze gelten – wie das BayObLG mit Beschluss v. 27.04.2020 (202 ObOWi 492/20) entschieden hat – auch für hauptamtliche Geistliche, unabhängig von der Konfession oder Glaubensrichtung. Im konkreten Fall ging es um einen katholischen Priester, gegen den wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde. Seinen Einwand, es lägen außergewöhnliche Umstände vor, weil er zur Sakramentsspendung, Teilnahme an Fortbildungen und Durchführung von …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 249 BGB, Randnummer 184.4 vom 23.11.2020

Dass diese Grundsätze auch gelten, wenn der Geschädigte zur Überbrückung der Lieferzeit des Neufahrzeuges ein Ersatzfahrzeug anmietet und die angefallenen Anmietkosten ersetzt verlangt, hat das OLG Saarbrücken in einer lesenswerten Entscheidung (v. 01.10.2020 – 4 U 12/20) klargestellt. Zugleich hat es die Anforderungen konkretisiert, die an die Prognose des Kostenunterschiedes zwischen Interimslösung und Nutzungsausfallkosten zu stellen sind. Danach hat sich der Geschädigte unmittelbar im …