Trunkenheitsfahrt auf Fahrrad kann Radfahrverbot zur Folge haben

Leipzig (jur). Eine Trunkenheitsfahrt auf einem Fahrrad kann zu einem Radfahrverbot führen. Allerdings müssen die Behörden auch in diesem Fall die Fristen einhalten, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Freitag, 4. Dezember 2020 (Az.: 3 C 5.20). Wenn die Behörden die Sache schleifen lassen, wird es danach und nach dem geltenden Recht nach mehr als fünf Jahren zu spät. Eine Aufforderung zu einem Gutachten verlängert die Frist nicht. *h2*Behörden müssen die gesetzlichen Fr …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 44 StGB 1. Überarbeitung, Randnummer 34.1 vom 01.12.2020

Ist der Betroffene nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis, wird das Fahrverbot – anders als nach früherer Rechtslage – nicht mit Rechtskraft des Urteils, sondern mit Ablauf von einem Monat nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. Dies ergibt sich – wie das LG Osnabrück (v. 06.11.2020 – 10 Qs 58/20) überzeugend argumentiert – aus dem Wortlaut der Neuregelung des § 44 Abs. 2 Satz 1 StGB. Im Hinblick darauf wird an der in Rn. 34 ursprünglich vertreten Auffassung nicht mehr festgehalten.

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 44 StGB, Randnummer 34.1 vom 30.11.2020

Ist der Betroffene nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis, wird das Fahrverbot – anders als nach früherer Rechtslage – nicht mit Rechtskraft des Urteils, sondern mit Ablauf von einem Monat nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. Dies ergibt sich – wie das LG Osnabrück (v. 06.11.2020 . 10 Qs 58/20) überzeugend argumentiert – aus dem Wortlaut der Neuregelung des § 44 Abs. 2 Satz 1 StGB. Im Hinblick darauf wird an der in Rn. 34 ursprünglich vertreten Auffassung nicht mehr festgehalten.

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 32 StVZO, Randnummer 20.2 vom 27.11.2020

Das OVG Celle (v. 11.11.2020 – 14 U 71/20 ) stellt fest: Kann ein Fahrzeug mit Überbreite, das bereits den Grünstreifen neben der Fahrbahn mitbenutzt, wegen Alleebäumen nicht noch weiter rechts fahren, ist ein der Überbreite geschuldetes gleichzeitiges Überfahren der (gedachten) Mittellinie der Fahrbahn nicht vorwerfbar. Eine fehlende Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO ist im Rahmen der Haftungsabwägung nach §§ 17 Abs. 1, Abs. 2, 18 Abs. 3 StVG nicht zu berücksichtigen, weil die …