Vermutete Alkoholgewöhnung macht MPU nötig
Leipzig (jur). Autofahrer, die mit einem Blutalkoholspiegel von 1,3 Promille und ohne Anzeichen von Ausfallerscheinungen eine einmalige Trunkenheitsfahrt unternommen haben, haben neben einem verkehrsrechtlichen Problem vermutlich auch ein Alkoholproblem. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung des Fahrers hat und für die Neuerteilung des Führerscheins eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt, entschied das Bundesverwaltungsgeric …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 34 StVZO, Randnummer 23.1 vom 11.03.2021
Das OLG Stuttgart (v. 27.12.1989 – 3 Ss 732/89) stellt zum Verlader fest, dass dieser sich unter den entsprechenden Voraussetzungen an der Ordnungswidrigkeit des Fahrers gemäß § 14 OwiG beteiligen kann.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 34 StVZO, Randnummer 8.4 vom 10.03.2021
Das VG Bremen (v. 05.02.2021 – 5 V 2909/20) stellt fest, dass rein wirtschaftliche Vorteile keine Grundlage für eine Ausnahmegenehmigung bilden. Ferner darf man sich nur auf Vertrauensschutzgesichtspunkte berufen, wenn die bisherige Verwaltungspraxis rechtmäßig gewesen ist; denn die Verwaltung ist nicht gehalten, an einer in der Vergangenheit ausgeübten rechtswidrigen Verwaltungspraxis festzuhalten.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 32 StVZO, Randnummer 18.6 vom 10.03.2021
Die Verwaltungspraxis, Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, etwa hinsichtlich der Breite, Länge, Achslast, für Lkw zum Transport von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen nur zu genehmigen, wenn die Zerlegung der Ladung aus technischen Gründen unmöglich ist oder das Zerlegen und der Zusammenbau unzumutbare Kosten verursachen würden, ist frei von Ermessensfehlern. Dabei kommt es nur auf die durch das Zerlegen und den Zusammenbau unmittelbar verursachten Kosten …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 34 StVZO, Randnummer 8.5 vom 10.03.2021
Die Verwaltungspraxis, Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, etwa hinsichtlich der Breite, Länge, Achslast, für Lkw zum Transport von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen nur zu genehmigen, wenn die Zerlegung der Ladung aus technischen Gründen unmöglich ist oder das Zerlegen und der Zusammenbau unzumutbare Kosten verursachen würden, ist frei von Ermessensfehlern. Dabei kommt es nur auf die durch das Zerlegen und den Zusammenbau unmittelbar verursachten Kosten …