jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 3 FeV, Randnummer 8.1 vom 28.07.2021
Die Frage, ob § 6 Abs. 1 Nr. 1y StVG eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage darstellt, hat jüngst an Bedeutung gewonnen. Nach Ansicht des BVerwG (v. 04.12.2020 – 3 C 5/20 – juris Rn. 35 ff.) sei es keineswegs eindeutig, ob § 6 Abs. 1 Nr. 1y StVG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügte, da der Norm sich kein näherer Aufschluss darüber, welche Maßnahmen aus Sicht des Gesetzgebers der Verordnungsgeber unter welchen Voraussetzungen vorsehen darf, entnehmen lasse. Es fehle – so …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 3 FeV, Randnummer 52.2 vom 28.07.2021
Diese Rechtsfrage wurde nunmehr durch das BVerwG mit seiner Entscheidung vom 04.12.2020 (3 C 5/20 – juris Rn. 11) dahingehend geklärt, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Untersagung auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist (ebenso bereits BayVGH v. 17.01.2020 – 11 B 19.1274 – juris Rn. 18). Die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist danach ein Dauerverwaltungsakt, da sich die Regelungswirkung nicht in einem einmaligen Verbot oder …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 3 FeV, Randnummer 18.1 vom 28.07.2021
Ob eine Anwendung des § 11 FeV im Fall der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge weiterhin uneingeschränkt erfolgen kann, hat das BVerwG mit seiner Entscheidung vom 04.12.2020 (3 C 5/20) allerdings in Frage gestellt. Vgl. dazu oben Rn. 8.1.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 36 StVZO, Randnummer 1.2 vom 14.07.2021
Eine erneute Änderung erfolgte mit Art. 1 Nr. 12 der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.06.2021 zum 03.07.2021 (BGBl I 2021, 2204).
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 36 StVZO, Randnummer 24.1 vom 14.07.2021
Bezüglich Motorradbereifung wurde im Verkehrsblatt veröffentlicht, unter welchen Bedingungen Reifen anderer Fabrikate genutzt werden dürfen und unter welchen Bedingungen die Betriebserlaubnis erlischt. Dabei wird zunächst unterschieden zwischen Krafträdern mit und ohne EG-Typgenehmigung. Weiter wird dargestellt, was geschieht, wenn Reifen anderer Hersteller mit gleicher Größe genutzt werden oder mit abweichender Reifengröße. Es wird darauf verwiesen, dass die genannte Vorgehensweise für …