jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 19 StVZO, Randnummer 2.1 vom 07.07.2021
§ 19 StVZO wurde erneut durch die Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (55. StVRÄndV) vom 25.06.2021 mit Wirkung zum 03.07.2021 geändert (zur Begründung: BR-Drs. 397/20, S. 46 f.).
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 19 StVZO, Randnummer 2.3 vom 07.07.2021
Der neu eingefügte § 19 Abs. 2 Satz 3 StVZO regelt, dass keine Änderungen vorgenommen werden dürfen, die nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Diese Regelung des …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 19 StVZO, Randnummer 2.2 vom 07.07.2021
Die in § 19 Abs. 1 Satz 2 StVZO aufgeführten europäischen Einzelrechtsakte und Einzelregelungen wurden dem aktuellen Rechtsstand angepasst. Im Einzelnen: …
Fahrverbote nach Geldstrafen stellen keine Doppelbestrafung dar
Straßburg (jur). Die Verhängung von Punkten für Verkehrsverstöße, einschließlich Bußgeldern, und ein anschließend verhängtes Fahrverbot aufgrund einer zu hohen Anzahl von Punkten stellt keine verbotene Doppelbestrafung des Autofahrers dar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied am Donnerstag, den 1. Juli 2021, im Fall eines kroatischen Autofahrers (Az.: 38771/15), dass ein Punktesystem mit anschließendem Fahrverbot bei hoher Punktzahl in erste …