jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 52 StVZO, Randnummer 9.1 vom 09.07.2021

In Absatz 3 wurde mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die generelle Möglichkeit der Schaffung mehrerer Rundumleuchten etwas eingeengt. Bei mehreren Rundumleuchten ist dabei die geometrische Sichtbarkeit von Bedeutung. Ferner dürfen auch Anhänger der Institutionen mit Rundumleuchten ausgerüstet sein. Zu den Materialien und Begründungen der 55. StVRÄndV v. 25.06.2021 siehe auch: BR-Drs. 397/20.

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 52 StVZO, Randnummer 11.1 vom 09.07.2021

Generell ergänzt wurde Absatz 4 durch die 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften für Fahrzeuge der Bodendienste von Flugplätzen oder der behördlichen Luftaufsicht. Auch diese dürfen mit gelbem Warnlicht ausgerüstet sein. Begründet wird dies damit: Die auf Flugplätzen eingesetzten Fahrzeuge („Follow-Me-Fahrzeuge“, Fahrzeuge der Bodendienste, behördliche Fahrzeuge der Luftaufsicht etc.) müssen aus operativen Gründen größtenteils auch im öffentlichen Straßenverkehr …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 35d StVZO, Randnummer 10.1 vom 09.07.2021

Die Bestimmung ist nun umfassender gefasst. Die bisherige Regelung sah lediglich den Grundsatz des sicheren Auf- und Absteigens vor; für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen ergaben sich konkrete Anforderungen aus den Vorschriften des Arbeitsschutzes. Mit der Verordnung (EU) 167/2013 über die Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen wurden Anforderungen für einen sicheren Zugang zum Fahrerplatz und Anforderungen an den Betätigungsraum veröffentlicht, …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 41a StVZO, Randnummer 8.1 vom 09.07.2021

Mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurden die Absätze 1-3 erweitert. Den bisherigen Antrieben wurden zwei weitere hinzugefügt. Dies sind die alternativen Kraftstoffe Flüssigerdgas (LNG) und Wasserstoff. Diese Antriebe sind hinsichtlich der Verkehrssicherheit mit den bisher in § 41a StVZO aufgeführten Antrieben vergleichbar und bereits auf Ebene der EU harmonisiert. Zu den Materialien und Begründungen der 55. StVRÄndV v. 25.06.2021 siehe auch: …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 53b StVZO, Randnummer 11.1 vom 09.07.2021

Die Leuchtstärke wurde in Absatz 5 von 200 cd auf 500 cd erhöht. Ferner wurde der Begriff „Winkelbereiche“ mit „nach oben, hinten und zur Seite“ konkreter gefasst. Die Begründung dazu: Zusätzlich zu der nach § 53b Abs. 5 StVZO vorgeschriebenen lichttechnischen Ausstattung von Hubladebühnen (Warnleuchten und Markierungsfähnchen) mit speziellen Blinkleuchten (Fahrtrichtungsanzeigern) wird für die Hubladebühne zur besseren Erkennbarkeit und damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zusätzlich …