jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 11 FeV, Randnummer 129.1 vom 18.06.2021

VGH München v. 12.04.2021 – 11 ZB 21.591 – juris Rn. 18: Dient die Vorlage des Gutachtens nicht dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung, sondern der Klärung der Frage, ob der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung verloren hat, ist die Beibringungsfrist nach der Zeitspanne zu bemessen, die von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigt wird (vgl. VGH München v. 02.03.2021 – 11 CS 20.3056 – juris Rn. 23; VGH …

Autofahrer haftet bei Unfall mit Schüler

Zweibrücken (jur). Autofahrer sollten nicht zu dicht am Bordstein entlangfahren. Denn wenn sie ein unachtsames, direkt am Bordstein stehendes Kind erfassen, haften sie überwiegend, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem am Mittwoch, 9. Juni 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 U 141/19). Zahlt der Haftpflichtversicherer des Fahrzeughalters trotz eindeutiger Haftungssituation jahrelang keinen Schadenersatz, könne dies auch den Schmerzensgeldanspruch erhöhen …